Wer noch dieses Jahr Aktien kauft, kann sie nach einem Jahr steuerfrei verkaufen. Im nächsten Jahr wird dann die Abgeltungssteuer fällig. Um ihr aus dem Weg zu gehen, kann man ab 2009 einen ungeförderten Riester Fondssparplan abschließen.
Die Abgeltungsteuer hängt wie ein Damoklesschwert über den Anlegern Deutschlands. Bis Ende 2008 wird jedem Depotbesitzer empfohlen, das Portfolio optimal zu strukturieren. Denn nur wer sich bis 2009 mit Wertpapieren eindeckt, kann diese auch zu den bislang geltenden günstigen Konditionen verkaufen. Das heißt: Wer Aktien und Fonds erst nach der Spekulationsfrist von einem Jahr veräußert, kann die Gewinne komplett behalten, ohne auch nur einen Cent an den Fiskus abtreten zu müssen. Für Wertpapiere, die ab 2009 gekauft werden, fallen unabhängig von der Haltedauer grundsätzlich 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich derzeit 5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Die neue Abgeltungssteuer wird vor allem für Fondssparer teuer, die über Jahre hinweg eine hohe Summe ansparen und bei der Auszahlung dann gut ein Viertel der Kursgewinne an den Fiskus zahlen müssen.
Die Möglichkeit die Abgeltungssteuer zu umgehen.
Für Fondssparer gibt eine Möglichkeit die Abgeltungsteuer zu umgehen. Einfach einen Riestervertrag abschließen. Wer einen nicht geförderten Riester Fondssparplan abschließt, spart in der Einzahlungsphase und im Alter Steuern. Im Laufe der Ansparphase sind Kursgewinne, Dividenden und Zinsen steuerfrei. Und im Alter haben Sie die Wahl zwischen einer lebenslangen Verrentung oder einer einmaligen Kapitalauszahlung. Entscheiden Sie sich für die Kapitalauszahlung, müssen Sie – ähnlich wie bei Fondspolicen – die Hälfte des Gewinns mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Immer noch Bedingung ist: Der Vertrag mußmindestens zwölf Jahre gelaufen sein und Sie müssen zu Beginn der Auszahlung mindestens 60 Jahre alt sein.
Entscheidet Sie sich für eine Rente, dann wird diese mit dem vergleichsweise günstigen Ertragsanteil versteuert. Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach dem Alter, in dem Sie sich in den Ruhestand verabschieden. Mit 60 Jahren liegt dieser meißtens bei 22 Prozent, mit 65 Jahren meißtens bei 18 Prozent. Das heißt: Wer sich mit 65 Jahren in den Ruhestand verabschiedet, muss lediglich 18 Prozent der Rente steuerlich veranschlagen, 82 Prozent bleiben zeitlebens steuerfrei. Das ist auf jeden Fall günstiger als die Abgeltungsteuer auf Kursgewinne. Weiter kommt hinzu, die Riester-Produkte sind zertifiziert. Auch wenn ein Sie auf staatliche Zulagen oder Steuerersparnisse in der Anzahlungsphase verzichten, muss die Fondsgesellschaft garantieren, daß zu Beginn der Rentenauszahlung mindestens die eingezahlten Beiträge zu erstatten sind– ein Kursverlust ist ausgeschlossen!