Riester Renten im Vergleich

Riesterverträge jetzt auch für Wohneigentum

Sparverträge für die Riester-Rente dürfen künftig nun auch komplett für den Bau oder den Kauf von Wohneigentum genutzt werden. Die Finanzpolitiker von Union und SPD verständigten sich darauf, den zuvor diskutierten Anteil von 75 Prozent auf 100 Prozent aufzustocken, um den Riestervertrag attraktiver zu gestalten. Bisher dürfen aus einem Riester-Sparvertrag maximal 50 000 Euro für das Eigenheim eingesetzt werden.

Mit dieser Verbesserung der Riestervertragsbedingungen wird eines der letzten Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Dieser Vertrag zwischen Union und SPD verlangt, dass als Ersatz für die abgeschaffte Eigenheimzulage das selbst genutzte Wohneigentum künftig als Teil der Altersvorsorge stärker gefordert werden soll. Die Union beharrt seit 2005 auf möglichst großzügiger Förderung, während die SPD – vor allem Bundesfinanzminister Peer Steinbrück – am liebsten gar keinen Ersatz für die Eigenheimzulage einführen wollte.

Größter Streitpunkt waren, wie die Steuerregeln des Riester Vertrags auf Wohnungen angewendet werden sollen. Nach dem jetzt vorgesehenen Konzept gilt für Wohneigentum grundsätzlich ebenfalls die nachgelagerte Besteuerung, nach der die Steuern erst im Rentenalter auf das angesparte Vermögen zu zahlen sind.

Bei einem Eigenheim kann der Besitzer zum Rentenbeginn entscheiden, ob er die vom Finanzamt auf 25 Jahre hoch gerechnete Steuerschuld sofort auf einen Schlag zahlen will. Dafür würde er dann einen Rabatt von 30 Prozent bekommen. Wir das Eigenheim innerhalb der nächsten 20 Jahre verkauft und das Geld nicht sofort in eine neue selbst genutzte Wohnung oder in einen Platz in einem Altersheim steckt, muss er Steuern nachzahlen.

Völlig offen ist, ob tatsächlich jährlich bis zu 90 000 Sparer die Riesterverträge auf Grund dieser Neuerung nutzen werden. Selbst in CDU-Kreisen gilt vielen das Konzept als wenig attraktiv. Es sei viel zu bürokratisch. Bei jedem Umzug verlangt es eine Neuausrichtung des Riester-Vertrages. Und ausgerechnet im Alter ist eine Steuerzahlung auf das dann abbezahlte Haus fällig. Die Unions-Fraktion ließ verlauten: "Wir machen es, weil es im Koalitionsvertrag steht“.